Unternehmer mit einer LLC oder einer Corporation haben auch dann gewisse Pflichten gegenüber den USA zu erfüllen, wenn sie geschäftlich ausschließlich außerhalb der USA agieren. In jedem Fall müssen bei der Corporation wie bei der LLC ein Registered Agent als offizieller Ansprechpartner des Unternehmens in den USA und eine US-amerikanische Geschäftsadresse nachgewiesen werden: unabhängig davon, ob das Unternehmen in den USA oder in Deutschland geschäftlich aktiv ist! Falls das gegründete Unternehmen nicht in den USA agiert, stellt ALTON ihm sowohl den Registered Agent als auch die Geschäftsadresse.
Für die LLC wird darüber hinaus einmal jährlich ein so genannter Annual Report verlangt, ein Jahresbericht, bei dem ALTON seine Kunden – falls erwünscht – ebenfalls unterstützt. Zu den Pflichten der Corporation gehört zumeist einmal jährlich ein Shareholder Meeting, was allerdings bei einer kleineren Corporation aufwändiger klingt als es ist. ALTON kann Unternehmer mit einer Corporation beim Einhalten solcher Formalitäten unterstützen.
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Unsere Firma WorldTra.de LLC war seit Anfang 2005 bis zum Umzug 2008 mit der ALTON LLC, als Registered Agent, geschäftlich und freundschaftlich verbunden. Herr Karagoz hat seine Aufgaben immer zur vollsten Zufriedenheit und absolut seriös erledigt und mit manch gutem Rat zur Seite gestanden. Dies findet man heutzutage leider nur noch sehr selten. Mit Herrn Karagoz und seinem Service sind Sie bestens bedient. Ohne wenn und aber. - M. Juenemann (Worldtra.de LLC)