Unternehmer mit einer LLC oder einer Corporation haben auch dann gewisse Pflichten gegenüber den USA zu erfüllen, wenn sie geschäftlich ausschließlich außerhalb der USA agieren. In jedem Fall müssen bei der Corporation wie bei der LLC ein Registered Agent als offizieller Ansprechpartner des Unternehmens in den USA und eine US-amerikanische Geschäftsadresse nachgewiesen werden: unabhängig davon, ob das Unternehmen in den USA oder in Deutschland geschäftlich aktiv ist! Falls das gegründete Unternehmen nicht in den USA agiert, stellt ALTON ihm sowohl den Registered Agent als auch die Geschäftsadresse.
Für die LLC wird darüber hinaus einmal jährlich ein so genannter Annual Report verlangt, ein Jahresbericht, bei dem ALTON seine Kunden – falls erwünscht – ebenfalls unterstützt. Zu den Pflichten der Corporation gehört zumeist einmal jährlich ein Shareholder Meeting, was allerdings bei einer kleineren Corporation aufwändiger klingt als es ist. ALTON kann Unternehmer mit einer Corporation beim Einhalten solcher Formalitäten unterstützen.
Sie haben Fragen, Wünsche oder Probleme bezüglich unserer Leistungen? Gerne rufen wir Sie zurück!
Ist der gewünschte Firmenname noch frei registrierbar? Lassen Sie uns das doch einfach und kostenlos für Sie prüfen:
Nachdem wir mit verschiedenen Anbietern in Kontakt waren, haben wir 2009 mit Hilfe der ALTON LLC die Konect Aviation gegründet. Der Kundenservice, die schnelle Kommunikation und der professionelle Service waren ausschlaggebend für den Erfolg unserer Gesellschaft in den USA. Wir danken Ihnen sehr!- Ingo Nehls (Konect Aviation)