Auch bei der Unternehmensgründung in den USA werden Einmalkosten und wiederkehrende Kosten unterschieden. ALTON berücksichtigt bei seiner Beratung für Sie auch die Folgekosten Ihrer Unternehmensgründung und ermöglicht Ihnen so eine komplette Kalkulation. Die wiederkehrenden Kosten unterscheiden sich bei einer LLC oder Corporation, die in Deutschland geschäftlich tätig ist, von denen eines Unternehmens, das in den USA agiert.
Auch eine LLC oder Corporation, die ausschließlich in Deutschland sitzt und handelt, benötigt einen Registered Agent als offiziellen Ansprechpartner für Behörden in den USA sowie eine offizielle US-Adresse des Unternehmens. ALTON stellt Ihnen im Rahmen seiner Gründerpakete für den Zeitraum von bis zu einem Jahr einen Registered Agent. Falls danach weiterhin ein unternehmensfremder Registered Agent benötigt wird, fallen moderate Folgekosten an. Eine offizielle Firmenadresse stellt ALTON Ihnen im Rahmen seiner Büroservice-Pakete. Hier fallen – je nach gebuchtem Paket – monatlich zwischen 109 und 399€ an.
Oben genannte Dienstleistungen werden von gegründeten US-Unternehmen, die auch in den USA ihre eigenen Geschäftsräume haben, nicht benötigt. Allerdings fallen auch für sie wiederkehrende Kosten an, die unmittelbar mit der Existenz des Unternehmens zusammenhängen: etwa eine jährliche Gebühr von ca. 200 Euro für den Handelsregistereintrag in Florida. Eine LLC muss zudem jährlich einen Annual Report erstellen, für den eine staatliche Gebühr fällig wird.
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"Mit ALTON haben wir für unsere Firmengründung in den USA einen kompetenten deutschsprachigen Partner gefunden, der uns stets mit Rat und Tat zur Seite stand. Wir bedanken uns für die schnelle Abwicklung, den erstklassigen Service und umfassende Betreuung und empfehlen den Service von Herr Karagoz und seinem Team wärmstens weiter."Mathias Bode (Sensotech)